Vertragsentwurf F. F.'s in 5 Punkten zur Abtreteung der Verlagsrechte an seinen Gedichten. 1) F. F. verkauft das Verlagsrecht an der Ausgabe seiner 'Gedichte' bis zur Ostermesse 1850 zur beliebigen Verwendung, allerdings mit der Ausnahme, daß keinerlei Veränderungen oder Erweiterungen am Text vorgenommen werden dürfen. 2) Für dieses unumschränkte Verlagsrecht soll an F. F. ein Honorar von 5000,- Talern Preußisch Cour. gezahlt werden und zwar in 2 Raten. Einmal 500,- Taler bei Vertragsunterzeichnung und den Rest zu Michaelis 1840. Wenn Verlag auf längerfristiger Ratenzahlung besteht, würde dann für das länger im Verlag einbehaltene Geld ein Zinssatz von 4 1/2 % fällig. 3) F. F. erhält von jeder Auflage der 'Gedichte' 10 Freiexemplare. 4) Bei Übereinkünften zwischen den Vertragsparteien, neue Gedichte in die dem Vertrag zugrunde liegende 2. Auflage der 'Gedichte' aufzunehmen, wird dafür eine Sonderhonorierung für den Autor in Höhe von 4 Louisd'or pro Druckbogen fällig. 5) Bei Vertragsverletzung durch eine Vertragsseite bleibt der Vertrag für diese Seite weiterhin gültig, wohingegen die verletzte Seite von ihren Vertragsbedingungen befreit ist. |