Ankündigung und Erklärung der Übersiedlung nach England. Schon seit seiner Aufkündigung der königlichen Pension zu Jahresanfang 1843 war es F. F.'s Absicht, nicht mehr länger von der poetischen Knechtsarbeit zu leben, sondern wieder eine feste Anstellung in seinem früheren Beruf zu suchen. Deshalb auch der Auswanderungsschritt nach dem kommerziellen Belgien, wo er aber keinen Halt fand. Mit mehreren begründeten Berufshoffnungen ist F. F. dann in die Schweiz gegangen, aber auch hier war er diesbezüglich ohne Erfolg geblieben. Wenigstens war er hier aber seinem Hauptverleger Johann Georg von Cotta näher gewesen. Obwohl er in den letzten zweieinhalb Jahren nicht schlecht mit seiner Poesie verdiente, z. B. hat er alleine für das 'Glaubensbekenntniß' 4000,- fl. erhalten, konnte F. F. mit seiner anwachsenden Familie und bei den vielen Ortswechseln kaum davon leben. Deshalb hat er in diesem Frühjahr seine Freunde in England um Hilfe gebeten. So kam es denn jetzt zu der Anstellung als Korrespondent in einem Londoner Bank- und Handelshaus mit 200,- Pfund Jahresgehalt und der Option auf 300,- Pfund. Mit dieser Absicherung hat er nun wieder auch Hoffnungen auf ein Aufblühen der poetischen Kräfte, denn nicht Arbeit, sondern die Sorge drücke diese vor allem nieder. Seine Poesie wäre dann auch nicht mehr als 'Magd des Alltags' entweiht. Durch seine Übersiedlung freilich wird sich der Abschluß des geplanten zweiten Gedichtbandes, der sich immer mehr zu einer 'poetischen Selbstbiographie' entwickelt, weiter verzögern. Dies sollte aber durch die neuen Erfahrungen in England dem Gedichtband eher zum Vorteil gereichen. Hoffnung auf ein baldiges Erscheinen des Übersetzungsbandes 'Englische Gedichte aus neuerer Zeit', wodurch F. F. trotz Abzug aller Kreditschulden bei von Cotta noch einige hundert Gulden bleiben sollten, die er sich in der jetzigen Situation gerne sofort ausbezahlen lassen würde. F. F. benötigt das Geld dringend für seine Übersiedlung und die ersten Wochen in London. F. F. bittet deshalb um die umgehende Überweisung von mindestens 500,- fl. |