nr. 1210

Grunddaten

Adressat [J. G. Cotta'sche Buchhandlung]
Dokumenten-TypBrief
Brief-Nummer1210
Schreibdatum1873-11-14
SchreibortStuttgart
EmpfangsortStuttgart
Incipit
Stuttgart, 14. Nov. 1873. Verehrliche J. G. Cotta'sche Buch- handlung hier. Ihre gütigen Mittheilungen bezüglich des Holländischen Nachdrucks meiner 'Gedichte' verpflichtet mich Ihnen zum aufrichtigsten Dank.
StandortMarbach
Institution Deutsches Literaturarchiv

Art- und Formuntersatz

DokumentformO-Hs.
Vollständigkeitvollst.
ÜberlieferungsformHs.
BestandCotta-Archiv
SignaturCotta Br. 150

Zeugenbeschreibung

Umfang2 Bl., gef., 8 Sn., 5 Sn. beschr. mit schwarzer Tinte
Größe13,8 x 21,8
Papiersorteweiß-grau, fein-glatt; enge Linienprägung (1 mm)
Erhaltunggut

Ergänzungskommentar

Beilagen[Brief der Fleischmann'schen Buchhandlung in München an die J. G. Cotta'sche Buchhandlung in Stuttgart]

Regest

F. F. weiß immer noch nicht genau, was er in bezug auf die Angelegenheit mit dem holländischen Nachdruck seines Bandes 'Gedichte' unternehmen soll. F. F. hat auch Bedenken wegen der vom Verlag vorgeschlagene Gegenmaßnahme, nämlich mit einer billigen wohlfeilen Ausgabe von 2000 Exemplaren gegen den Nachdruck auf dem holländischen Markt in Konkurrenz zu gehen, da damit das Problem des Nachdrucks doch nur in diese Fall und nicht generell zu beseitigen wäre, sondern vielmehr immer wieder mit solchen Maßnahmen auf neue Nachdruckversuche reagiert werden müßte. Dies würde vom Autor wie dem Verleger aber einen sehr hohen Preis fordern und den Absatz teurerer Ausgaben auf dem holländischen wie letztlich auch auf dem deutschen Markt gänzlich unmöglich machen. F. F. hielte es unter diesen Umständen sogar für besser, die Nachdrucker einfach gewähren zu lassen und nichts zu unternehmen, sondern abzuwarten bis der Nachdruckeifer nachläßt. F. F. führt Beispiele von Nachdrucken aus seiner Zeit in Amsterdam an, die alle nur für kurze Zeit reüssieren konnten und dann wieder von den rechtmäßigen deutschen Verlagen verdrängt wurden. Das Bibliographische Institut z. B. hatte sogar extra eine Filiale in Amsterdam gegründet, um sich gegen Nachdrucke zu wehren ohne allerding damit Erfolg zu haben. Die einzig wirklich wirksame Maßnahme gegen das Raubdruckunwesen würde ein diebezüglicher völkerrechtlicher Vertrag zwischen den betroffenen Staaten darstellen, auf dessen Abschluß die führenden Verleger und Autoren Deutschlands im Reichstag aber erst hinwirken müßten. Alles andere wären F. F.'s Meinung nach doch nur kostspielige Scheingefechte.