Übersendung eines von Johann Georg von Cotta vorgeschlagenen Vertragsentwurfs F. F.'s mit der J. G. Cotta'schen Buchhandlung, in dem F. F. alle Verlagsrechte an den Auflagen seines Bandes 'Gedichte' bis zur Ostermesse 1850 für ein Gesamthonorar von 5000,- Talern Preußisch und zehn Freiexemplaren pro Auflage abtritt. Lediglich bei Neuaufnahmen von Gedichten solle eine gesonderte Honorierung erfolgen. F. F nimmt damit Abstand von seiner im Brief vom 10.09.1839 gewünschten Darlehensbitte, die von Cotta so aus Rücksicht auf seine Miteigentümer nicht gewähren konnte. Den Vorschlag von Cottas zur Mitredaktion an den 'Blättern zur Kunde der Literatur des Auslands' oder an den literarischen und geographischen Teilen der 'Augsburger Allgemeinen Zeitung' hat F. F. in seiner jetzigen Lage hoffnungsfroh aufgenommen. |