Die endgültige Ablehnung des Autorenrechteabkaufs für eine Fixsumme durch Johann Georg von Cotta wird von F. F. bedauert, aber die Begründung von Cottas mit der schlechten Absatzlage in den heutigen Zeiten, die überhaupt einem Verleger das Geschäft unleidlich machen, wird von F. F. doch auch akzeptiert. F. F. behauptet, dennoch an seinen Amerikaplänen festhalten zu wollen, da er hier weitere polizeiliche Verfolgung befürchtet oder zumindest keine Möglichkeiten mehr sieht, unter den gegenwärtigen Verhältnissen seiner Familie hier eine gesicherte Existenz bieten zu können. Deshalb will er schon Ende des Monats nach London und dann im Juni nach Boston reisen. Dafür, wie für die Absicherung seiner vorerst zurückbleibenden Familie bittet F. F. nochmals um einen Vorschuß in Höhe von 1200,- fl. als seine nun unwiederruflich letzte Forderung dieser Art. Zusammen mit dem letzten noch zurückzuzahleneden Vorschuß von 1500,- fl. würde sich so eine Summe ergeben, die aber von den nächsten zwei Auflagen seiner 'Gedichte' gedeckt sein müßte. Die Sache mit der Herausgabe der Indianerpoesie Copways gestaltet sich zunehmend schwierig, da soeben eine andere Übersetzung als die angebotene von August Cloos in einem Frankfurter Verlag erschienen ist. |