nr. 978

Grunddaten

Adressat [J. G. Cotta'sche Buchhandlung]
Dokumenten-TypBrief
Brief-Nummer978
Schreibdatum1861-2-12
SchreibortLondon
EmpfangsortStuttgart
Incipit
12. Februar 1861. Verehrliche J. G. Cotta'sche Buchhandlung in Stuttgart Ich empfing Ihre geehrte Zuschrift vom 30. v. M. und versichere Sie, von dem Inhalt allseitig bestens Bemerkung genom_en zu haben.
StandortMarbach
Institution Deutsches Literaturarchiv

Art- und Formuntersatz

DokumentformO-Hs.
Vollständigkeitvollst.
ÜberlieferungsformHs.
BestandCotta-Archiv
SignaturCotta Br. 64

Zeugenbeschreibung

Umfang1 Bl., gef., 4 Sn. beschr. mit brauner Tinte
Größe21,2 x 26,4
Papiersortegrau-hellblau, fest-pergamenten; S. 1/2 quer am äußeren Rand Wasserzeichen: JW HATMAN 1860, Firmenpapier, S. 1 oben rechts mit Aufdruck: General Bank of Switzerland, (Crédit International Mobilier et Foncier) London Agency, 2, Royal Exchange Buildings
Erhaltunggut

Regest

Antwort F. F.'s auf zwei Forderungen der J. G. Cotta'schen Buchhandlung, zum einen entweder alle 845 noch in Amerika befindlichen Exemplare von F. F.'s amerikanischer Sonderausgabe seines Bandes 'Gedichte' en bloc dort verkaufen zu können oder sie zum Verkauf nach Deutschland zurückzuholen. In beiden Fällen soll aber F. F. durch Abzug der Kosten bzw. der eintretenden Verluste von seinen künftigen Honoraren daran beteiligt werden. Zum anderen solle F. F. unbedingt eine Erklärung veröffentlichen, in der er mitteilt, daß der Verleger Friedrich Gerhard in New York nur berechtigt war, F. F.'s Werkausgabe für Amerika zu veranstalten und ihm der Vertrieb in Europa untersagt sei. Festgestellt solle weiterhin werden, daß Gerhards Verlag fürderhin seine Rechte gänzlich wieder entzogen bekommen würde und F. F. gegebenenfalls mit der J. G. Cotta'schen Buchhandlung gemeinsam rechtliche Schritte gegen ihn unternehmen werde, wenn er sich diesen Anforderungen widersetzt. F. F. zeigt sich mit der ersten Forderung einverstanden und plädiert für den Verkauf der Restexemplare in Amerika, obwohl er zu bedenken gibt, daß er seinerzeit (1855) für 600 nach Amerika verbrachte, zusätzlich gedruckte Exemplare der wohlfeilen Ausgabe seines Bandes 'Gedichte' kein Honorar bekommen hat. Auch Einverständnis mit der zweiten Forderung bekundet, aber mit der Einschränkung, die Erklärung nicht sofort, sondern erst bei gegebenem Anlaß zu veröffentlichen und vorher noch Rücksprache mit Gerhard nehmen zu können, um die tatsächliche Zahl der verkauften Exemplare zu erfahren, weil sich so etwaige Gefahren besser abschätzen ließen. Korrekturmitteilung über die Auflagenhöhe von F. F.'s Werkausgabe von 3000 auf 2500 Exemplare. Bitte um Aufgabe des Tones der Gereiztheit in den Briefen der J. G. Cotta'schen Buchhandlung im Zusammenhang dieser Thematik, da sonst sogar ihre neue Übereinkunft wieder in Gefahr geraten könnte. F. F. rät dem Verlag, die amerikanische Werkausgabe F. F.'s als Tatsache endlich hinzunehmen, zu der es zudem niemals gekommen wäre, wenn dieser Herzenswunsch F. F.'s von der J. G. Cotta'schen Buchhandlung selbst erfüllt worden wäre.