Bestätigung der Anfrage des Verlages nach einer Neuauflage von F. F.'s Band 'Gedichte' in der Oktavausgabe und der dazugehörigen Konditionen, das heißt drei Teilauflagen zu je 1016 Exemplaren als 34. bis 36. Auflage insgesamt (17. bis 19. Auflage der wohlfeilen Ausgabe), und damit erreichte Gesamtauflagenstärke von 48000 Exemplaren bei einem Honorar von MK. 2571,43 (fl. 1500,-) und 48 Freiexemplaren (nicht wie vom Verlag irrtümlicher Weise angemerkt 42 Exemplare). Da der Verlag im Schreiben vom 12.05.1875 mitteilte, daß er in Zukunft Freiexemplare nicht mehr im Austausch, sondern nur noch in natura gewähren wird, so möchte F. F. außer fünf solchen Exemplaren den Restwert dieser Bücher in Geld, also MK. 129,- (fl. 75,15) ausbezahlt bekommen, was auf die Gesamthonorarrechnung aufzuschlagen wäre. Außerdem wünscht F. F. bezüglich der vom Verlag vorgenommenen Verrechnung seines Bücherkontosaldos auf den bisherigen Freiexemplarbezug eine Korrektur der falschen Forderung von fl. 128,15 zu seinen Lasten nach verbesserter Gegenrechnung auf ein Guthaben für F. F. von fl. 1,40. Akzeptierung der Mitteilungen des Verlages in bezug auf dessen geplante Volksbibliothek auch mit Werken F. F.'s. Anforderung einer Antwort auf F. F.'s Honorarvorstellungen für eine illustrierte Auswahlausgabe seiner Gedichte, wie er sie im Brief vom 05.02.1875 gestellt hat. |