F. F. teilt mit, daß er unter Umständen gern breit ist, daß Verlagsrecht an seiner Ausgabe der 'Gesammelten Dichtungen' en bloc und vollständig an die G. J. Göschen'schen Verlagshandlung abzutreten, wie es ihm Ferdinand Weibert vorgeschlagen hat. F. F. begründet dies mit seinem fortgeschrittenen Alter, mit seinen im Ausland wohnenden Kindern, die dann als Erben nur schwer die nötigen weiteren Verlagsverhandlungen übernehmen könnten sowie mit der Möglichkeit, daß Weibert seinen Verlag auch wieder veräußern könnte und F. F. dann womöglich mit einem neuen Eigentümer gar nicht zusammenarbeiten wollte oder könnte. F. F. nennt von seiner Seite aus folgende Bedingungen für das Geschäft und erläutert sie. F. F. geht davon aus, daß bisher, also in drei Jahren insgesamt, von den zwei Auflagen zum Stichtag 01.01.1874 etwa 4500 Exemplare abgesetzt worden sein müßten. Er geht bei seiner noch immer im Wachsen begriffenen Popularität davon aus, daß auch fernerhin etwa 1500 Exemplare jährlich abzusetzen sein werden, zumal bei einer Verlagsrechtsübernahme en bloc Weibert ja auch noch andere Formate der Ausgabe herausbringen kann. F. F. rechnet damit, daß er noch ein bis zwei Jahrzehnte leben können wird, so daß Weibert die Ausgabe mindestens 30 Jahre, wahrscheinlich aber noch 40 Jahre und länger verwerten könnte, so daß man dann auf einen Absatz mindestens zwischen 45000 und 60000 Exemplaren käme. Diese Zahlen bestätigten sich noch dadurch, daß von F. F.'s Band 'Gedichte' in 35 Jahren bisher auch schon 45000 Exemplare abgesetzt worden sind und nun auch noch in Holland Nachdrucke davon gemacht werden. Bei dem jetzt gültigen Honorarsatz von 1,- fl. pro Exemplar käme man bei dem angenommenen Zeitraum auf eine Endsumme zwischen 60000,- fl. und 45000,- fl. F. F. schlägt nun vor, das Verlagsrecht en bloc für 30000,- fl abtreten zu wollen und gibt zu bedenken, daß die Gesamtausgabe ein Hauptbestandteil seines Vermögens ausmacht, dem er sich dann vollständig begibt und daß ihm auch die Verantwortung gegenüber seinen erbenden Kindern, die Forderung nach einer angemessenen Summe auferlegt. |