F. F. zeigt sich enttäuscht, daß Ferdinand Weibert seine Honorarforderungen bezüglich der Übernahme der Verlagsrechte seiner 'Gesammelten Dichtungen' en bloc für zu hoch hält und deshalb abgelehnt hat. Er glaubt, daß Weibert den Wert des Verhandlungsobjekts, angesichts der Tatsache, daß es sich bei F. F. um einen der populärsten deutschen Dichter der Gegenwart handelt, zu gering schätzt und seine Gegenrechnung von der enorm hohen Verzinsung des geforderten Honorars auf einem Denk- bzw. Rechenfeher beruht. F. F. glaubt fest an einen erfolgreichen Absatz seiner Ausgabe in den nächsten 30 bis 50 Jahren, auch wenn natürlich immer wieder Schwankungen im Verkauf auftreten werden. Eine Belebung des Absatzes ist auf jeden Fall nach F. F.'s Tod zu erwarten, aber auch bei bestimmten politischen Ereignissen und Wenden kann das Interesse durchaus sprunghaft ansteigen. F. F. hört immer wieder Klagen aus den verschiedensten Teilen Deutschlands, seine Ausgabe sei nicht bekannt genug. Ein Durchschnittsabsatz von 1500 Exemplaren jählich, den man bisher schon erreicht hat, sollte auch zukünftig mindestens möglich sein. Auch hinke Weiberts Vergleich mit der Ausgabe der Werke Franz Grillparzers in der J. G. Cotta'schen Buchhandlung, da dem Verlag dort wesentlich höhere Kosten entstanden seien und Grillparzer bei aller hohen peoetische Wertschätzung wohl immer noch nicht zu den populärsten Dichtern gezählt werden könnte. F. F. weist darauf hin, daß er 1870 für die Ausgabe auch noch ein anderes Verlagsangebot hatte, bei dem er für 12000 Exemplare sofort die Summe von 13500,- fl. erhalten hätte. F. F. weiß auch nichts von einer damaligen Aussage seinerseits gegenüber Weibert, wonach er den Gesamtwert seiner Gesamtausgabe wesentlich niedriger beziffert haben soll als jetzt, jedenfalls nicht bezogen auf eine Verlagsrechtsabtreteung en bloc. Daran habe er 1870 zu keiner Zeit gedacht. Um in der Sache aber weiterzukommen, solle Weibert nun seinerseits konkrete Vorschläge für das Geschäft unterbreiten, das er dann mit seinen Kindern, das heißt seinen Erben, rasch beraten will. Eine Einigung im Interesse beider Vertragsparteien sollte doch möglich sein. |